Technische Hilfe auf Verkehrswegen (THV)
Der Ortsverband Füssen unterstützt seit dem 29. Oktober 2010 die Autobahnpolizei an besonders verkehrsreichen Wochenenden durch den sog. THV-Dienst. Bei der Technischen Hilfe auf Verkehrswegen handelt es sich um eine spezielle Einsatzoption des THW. Für diesen Zweck hat das THW speziell ausgerüstete Fahrzeuge, auch die hier eingesetzten Helfer werden besonders für die Aufgaben auf hochfrequentierten Fahrbahnen geschult.
Leiter und Ansprechperson des THV im THW Füssen ist Christopher Pult.
Im THV-Dienst nimmt das THW dabei folgende Aufgaben wahr:
Maßnahmen zur Wiederherstellung des Verkehrsflusses, Beseitigung von Verkehrsstörungen
- Beseitigung von Verkehrshindernissen und Fahrzeugbergung
- Räumen der Verkehrsfläche von Unfalltrümmern und Fegen der Fahrbahn
- Mitwirkung an Ölschadenbekämpfungsmaßnahmen
- Frei- bzw. Abschleppen liegen gebliebener Kfz aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zur Übergabe an den Abschleppdienst
Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden aufgrund von Unfällen u. a. Verkehrsstörungen
- Stauwarnung und Stauabsicherung
- Fahrbahnsperrungen und Verkehrslenkung auf Weisung der Polizei
- Ausleuchten von Unfall- oder Gefahrenstellen
- Allgemeine Sicherungs- und Ordnungsdienste im Auftrag der zuständigen Stellen
- Lotsung von Räum- und Streudiensten
- Unterstützung von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Aufklärungsmaßnahmen
- Versorgungsmaßnahmen für Verkehrsteilnehmer bei langen Stauzeiten, insbesondere bei extremer Witterung
- Beseitigung von Hindernissen auch abseits von Verkehrswegen (z. B. Sturm- und Schneebruch oder Bergung abseits gekommener Kfz)
Rettung von Menschen und Tieren und Bergung von Sachwerten aus Gefahrenlagen im Straßenverkehr
- Leistung Erster Hilfe
- Bergen, Sicherstellen und ggf. Abtransport von Sachwerten bzw. Gütern nach Anweisung
- Beseitigung bzw. Eindämmung akuter Gefahren
- Eilige Transporte zu und von Schadenstellen auch unter erschwerten Bedingungen
- Suche nach vermissten Personen (z. B. nach Schock)
Maßnahmen zur Unterstützung Dritter bei der Ausübung derer Aufgaben
- Bereitstellung von Hilfskräften mit technischer Ausstattung zur Unterstützung zuständiger Behörden und Organisationen
- Bereitstellung von Transportfahrzeugen und ggf. Zwischenlagerraum oder Unterkunft
- Versorgungsmaßnahmen / Logistikmaßnahmen für eingesetzte Kräfte, auch anderer Organisationen (Verpflegung, Betriebsstoff, Durchführung von Pflege und Wartung an eingesetzten Geräten und Fahrzeugen etc.)
- Stauabsicherung / Stauwarnung
- Bergen / Abtransport von Ladung
- Stellen von Lotsenfahrzeugen mit Blaulicht zur Begleitung von Winterdienstfahrzeugen der Straßenbauverwaltung



