Die Ausbildung

Um in der Lage zu sein bei einem Einsatz zu helfen, werden die Helfer im Technischen Hilfswerk umfangreich auf ihre Aufgaben vorbereitet. Dies geschieht durch ein bundesweit einheitliches Ausbildungssystem, welches in mehreren Stufen aufgebaut ist.

Grundausbildung

Alles beginnt mit der Grundausbildung.

Fachausbildung

Alle Fachgruppen haben einen unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkt. Dies macht eine weitere Qualifikation im Anschluss an die Basisausbildung I erforderlich. Alle Helferinnen und Helfer erhalten daher in der Basisausbildung II eine fachgruppenspezifische Ausbildung. Diese befähigt sie, mit den Geräten und Arbeitsmethoden ihrer spezialisierten Einheit den Einsatzauftrag zu erfüllen. Helfer, die berufliche Qualifikation mitbringen, müssen natürlich nicht mehr das gesamte Ausbildungsprogramm absolvieren, sondern schließen nur noch eventuell vorhandene Lücken. Der Ortsverband Füssen ist mit einer Fachgruppe Beleuchtung ausgestattet, diese erlaubt es in kürzester Zeit Einsatz- und/oder Unglücksstellen Taghell zu beleuchten, sodass ein leichteres Arbeiten für andere Einheiten möglich ist.

Weitere Spezialisierung

Zahlreiche Zusatzfunktionen wie z.B. Sanitäter, Atemschutzgeräteträger, Führungkraft, Kraftfahrer, Schweißer/Brennschneider, Ausbilder oder auch die Mitarbeit im OV-Stab (Pressearbeit, Verwaltung, Koch, Jugendbetreuer) erfordern eine spezielle Weiterbildung. Hier besteht sogar die Möglichkeit, dass man Ausbildungen erhält, die einer zweiten Berufsausbildung gleichgesetzt ist.

Durch gesondert ausgebildete Fachkräfte vor Ort bzw. in Wochenendlehrgängen oder Vollzeitlehrgängen an einer der beiden THW-Bundesschulen werden diese Ausbildungen durchgeführt.

Ebenso ist eine Qualifikation für Auslandseinsätze als Spezialisierung der Einsatzkräfte möglich. Hierzu werden die Helferinnen und Helfer in speziellen Trainings und Lehrgängen auf mögliche Situationen und Schwierigkeiten bei Einsätzen im Ausland vorbereitet. Fremdsprachenkenntnisse (mindestens ein gutes bis sehr gutes Englisch) sind hierfür ebenso Grundvoraussetzung wie ein aktueller Impfstatus.